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Der Bedarf an Spenderorganen ist hoch, viele Menschen warten seit Jahren auf ein
geeignetes Organ. Damit diesen Menschen geholfen werden kann, ist es wichtig, das sich jeder
entscheidet ob er im Fall seines Todes einer Organspende zustimmt oder nicht. Laut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist die Einstellung zur Organspende
grundsätzlich positiv: ca. 70% der Deutschen wären mit einer Organentnahme nach ihrem Tod
einverstanden, doch es gibt viele Unsicherheiten und offene Fragen.
Wir wollen nun einige beantworten.( einfach die Frage anklicken)
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Transplantiert werden können unter anderem die Nieren, das Herz, die Lunge, die Leber, die
Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und die Augenhornhaut.
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Nein, es gibt keine festgelegte Altersgrenze. Grundsätzlich entscheidend ist das biologische
Alter und nicht das kalendarische. Es kann durchaus Sinn machen die Niere eines über
65-jährigen Verstorbenen zu transplantieren, wenn sie noch voll funktionstüchtig ist.
Inwieweit das Organ für eine Transplantation infrage kommt, wird erst im Fall einer
tatsächlichen Spende medizinisch geprüft.
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Ja, ab dem 16. Lebensjahr können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende geben. Ein
Widerspruch ist ab dem 14.Lebensjahr möglich.
Das alles ist im Transplantationsgesetz geregelt. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht
notwendig.
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Nein. Das macht auch wenig Sinn, denn im Laufe des Lebens ändert sich der gesundheitliche
Zustand eines Menschen ständig.
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Ja, bei Verstorbenen mit einer akuten Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund ist
eine Organspende nicht möglich.
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Nein. In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es ist ausreichend, wenn der
ausgefüllte Ausweis mitgeführt wird.
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Einen Organspendeausweis bekommt man beim Hausarzt, jedem Krankenhaus, allen Krankenkassen
oder im Internet.
( z.B. www.dso.de/ausweis.pdf )
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Ja, man kann einzelne Organe ausschließen oder bestimmte Organe der Organspende zur
Verfügung stellen, die Organspende komplett ablehnen oder einer Person des Vertrauens
die Entscheidung übertragen.
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Ja, einfach einen neuen Organspendeausweis besorgen, ausfüllen und den alten
Ausweis zerreißen.
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Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Von zwei Ärzten muss der Hirntod
des Verstorbenen festgestellt sein. Es gibt auch dazu Richtlinien der Bundesärztekammer.
Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein, oder
die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.
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Sehr gute. Bei transplantierten Nieren, funktionieren ca. 90% noch nach einem Jahr und nach
fünf Jahren sind es noch über 70%. Die anderen Organe liegen nur geringfügig darunter.
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Nein, der Organspender bleibt anonym. Allerdings kann den Angehörigen des Spenders
mitgeteilt werden, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
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Die Spende von Organen ist, laut Transplantationsgesetz, nur unter Verwandten ersten und
zweiten Grades ( Eltern, Geschwister Ehepartner), oder unter Menschen die sich
persönlich nahe stehen möglich. Im Vorfeld wird eine Gutachterkommission prüfen, ob die
Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.
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